Warncke Ulrich ist eine seit dem Jahr 2000 etablierte, zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht und Erbrecht. Seit 2005 vertritt Rechtsanwalt Warncke zudem Opfer von Straftaten als Nebenklägervertreter im Strafprozess sowie bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen und zeichnet sich durch eine klientenzentrierte, engagierte Prozessvertretung aus.
Die Kanzlei verfolgt einen praxisnahen und strategischen Ansatz, der sowohl auf die individuelle Beratung von Privatpersonen als auch auf die Vertretung von Mandanten in komplexen Rechtsstreitigkeiten ausgerichtet ist. Mit über zwei Jahrzehnten Berufserfahrung bietet sie eine fundierte Expertise in den Kernbereichen und legt besonderen Wert auf eine zugängliche und terminflexible Betreuung.
Angebotene Dienstleistungen
- Arbeitsrecht
<li Erbrecht
<li Mediation
<li Opferrechte und Nebenklagevertretung
<li Zweitmeinung (2. Meinung) in Rechtsfragen
<li Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen
