Thomas Kunz ist eine renommierte, familiengeführte Rechtsanwaltskanzlei in zweiter Generation mit über 40 Jahren Erfahrung, fest in Hattersheim am Main verwurzelt. Die Kanzlei zeichnet sich durch ihre Spezialisierung in den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht aus und bietet sowohl Privatpersonen als auch kleinen und mittelständischen Unternehmen umfassende Rechtsberatung.
Als familiengeführte Kanzlei legt sie besonderen Wert auf Vertrauen, Kontinuität und langfristige Mandantenbeziehungen. Der Ansatz kombiniert kompetente Fachexpertise mit mandantennaher, individueller Beratung, wobei die Wahrung und Durchsetzung der rechtlichen Interessen der Mandanten im Mittelpunkt steht. Mit einem engagierten Team erfahrener Rechtsanwälte, darunter ein Fachanwalt für Familienrecht und ein Spezialist für Versicherungsrecht, bietet die Kanzlei maßgeschneiderte Lösungen auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung.
Angebotene Dienstleistungen
- Familienrecht (Scheidung, Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Betreuungsrecht, Generalvollmacht, Patientenverfügung, Eheverträge, Zugewinn- und Versorgungsausgleich)
- Erbrecht (Testamentsgestaltung, Generationenverträge, Nachlassstreitigkeiten, Erbauseinandersetzung)
- Versicherungsrecht (Cyberversicherung und Datenrisiken, KfZ-Versicherung, Gewerbe- und Privathaftpflicht, Sachversicherung, Haftungsrecht)
- Verkehrsrecht (Sachschaden, Personenschaden, Verkehrsstrafrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht)
- Strafrecht (Wahl- und Pflichtverteidigung, Allgemeines Strafrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht)
- Privatrecht (Kaufrecht, Unternehmensrecht, Schadensrecht, Forderungsangelegenheiten)
- Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
- Vertretung in behördlichen Ermittlungsverfahren und Strafprozessen
- Berufsbetreuung
- Notardienstleistungen (durch Notar a.D.)
Die Kanzlei bedient vor allem das Rhein-Main-Gebiet und bietet Beratung in deutscher Sprache an. Mit einer transparenten Kostenstruktur und der Möglichkeit von Honorarvereinbarungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gewährleistet sie faire und planbare Mandatsbedingungen.
