Strafverteidigerin Dr. Anke Roth ist eine spezialisierte Rechtsanwältin, die sich ausschließlich auf Strafverteidigung und Ordnungswidrigkeitenrecht konzentriert. Seit der Kanzleigründung im Jahr 2004 bietet sie eine effiziente und persönliche Betreuung mit Fokus auf eine zielgerichtete Verteidigung in allen Verfahrensstadien.
Durch die konsequente Spezialisierung auf Strafrecht verfügt Dr. Roth über umfassende Erfahrung in der bundesweiten Vertretung von Mandanten. Ihr Ansatz zeichnet sich durch besonnene, aber rasch effektive Verteidigungsstrategien aus, wobei sie besonders im Betäubungsmittelstrafrecht sowie in Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsverfahren über herausragende Expertise verfügt.
Angebotene Dienstleistungen
- Strafverteidigung in allen Verfahrensstadien (Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung, Revision)
- Vertretung im Ordnungswidrigkeitenrecht
- Verteidigung bei allgemeinen Strafrechtsthemen (Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Vermögensdelikte, Straßenverkehrsdelikte)
- Spezialisierung im Betäubungsmittelstrafrecht
- Vertretung im Strafvollstreckungsverfahren (Anträge nach § 35 BtMG, Aussetzung von Strafresten zur Bewährung)
- Rechtsberatung im Strafvollzugsrecht (Urlaub, offener Vollzug)
- Notfallverteidigung mit rund um die Uhr erreichbarem Notfall-Telefon
Die Kanzlei betreut Mandate im gesamten Bundesgebiet und ist mit Standorten in Koblenz und Montabaur präsent. Neben Deutsch werden keine weiteren Sprachen angegeben, die Zielkundschaft umfasst sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Angelegenheiten.
