Schulz Volker H. Rechtsanwalt ist ein spezialisierter Rechtsdienstleister mit Fokus auf Erbrecht und angrenzenden Rechtsgebieten. Als Fachanwalt für Erbrecht und ehemaliger Notar bietet er umfassende rechtliche Beratung und Vertretung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, wobei sein besonderes Augenmerk auf der präventiven Streitvermeidung und der individuellen Mandantenbetreuung liegt.
Mit langjähriger Erfahrung und tiefer Expertise im deutschen Erbrecht vertritt Volker H. Schulz sowohl private Mandanten als auch vermögende Erblasser bei der Nachlassplanung und Konfliktlösung. Sein Ansatz zeichnet sich durch eine sensible Herangehensweise an familiäre und vermögensrechtliche Fragestellungen aus, wobei er stets darauf bedacht ist, psychologische Dynamiken und potenzielle Streitigkeiten bereits im Vorfeld zu entschärfen.
Angebotene Dienstleistungen
- Beratung und Gestaltung von Testamenten
- Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Erstellung und Beratung zu Erbverträgen
- Beurteilung der Testierfähigkeit
- Erstellung von Vorsorgevollmachten
- Beratung zur Errichtung und Verwaltung von Stiftungen
- Gestaltung von Berliner Testamenten
- Vertretung in Erbstreitigkeiten vor Gericht
- Beratung im Betreuungsrecht
- Vertretung im Vormundschaftsrecht
- Rechtliche Betreuung in Vermögens- und Nachlassangelegenheiten
Volker H. Schulz ist ab Juli 2023 in der Berliner Kanzlei Langer & Tietz tätig und bedient Mandanten in Berlin und deutschlandweit. Seine Dienstleistungen richten sich insbesondere an Privatpersonen, Familien und Erblasser, die eine kluge und konfliktminimierende Nachfolgeregelung anstreben.
