Roth | Fachanwaltskanzlei ist eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Fokus auf Erbrecht unter der Leitung von Fachanwalt Marwin H. Roth. Die Kanzlei zeichnet sich durch mehr als 30 Jahre intensive Praxis im Erbrecht aus und genießt als anerkannter Erbrechtsspezialist überregionale Reputation.
Der Ansatz kombiniert große Lebenserfahrung mit Fingerspitzengefühl, taktischem Geschick und hoher fachlicher Qualifikation. Die Mandantschaft umfasst vermögende Familien, mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen mit unterschiedlichem Vermögenshintergrund. Über 90% der Mandanten werden durch Empfehlungen ehemaliger Klienten oder Kollegen gewonnen. Die Kanzlei bearbeitet Mandate bundesweit und europaweit und legt Wert auf transparente Honorarvereinbarungen nach RVG mit häufig angepassten Gebührenstrukturen für komplexe Erbfälle.
Angebotene Dienstleistungen
- Erbrechtsberatung und umfassende Fallbearbeitung
- Testamentsgestaltung und -optimierung
- Vorbereitung und Gestaltung von Erbverträgen
- Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen für enterbte Angehörige
- Abwehr und Bearbeitung von Pflichtteilsansprüchen für Erben
- Regulierung und Abwicklung von Erbengemeinschaften (einvernehmlich und streitig)
- Durchführung von Testamentsvollstreckungen (zertifiziert durch AGT)
- Prozessführung in Pflichtteilssachen, Erbauseinandersetzungen und Anfechtungsprozessen
- Vollständige Nachlassabwicklung
- Europäische Erbrechtsfälle
Die Kanzlei bedient Mandanten bundesweit und europaweit und verfügt über besondere Expertise in der Befriedung streitiger Erbengemeinschaften sowie der Abwicklung komplexer Nachlässe. Arbeitsrechtliche Beratung ergänzt das Dienstleistungsspektrum.
