Die Rechtsanwaltskanzlei Martínez Quintas ist eine spezialisierte Kanzlei mit Fokus auf das spanische Immobilienrecht. Die Kanzlei zeichnet sich durch ihre tiefgreifende Expertise in den erheblichen Unterschieden zwischen deutschem und spanischem Immobilienrecht aus und bietet deutschsprachigen Mandanten maßgeschneiderte Beratung für sichere Immobilientransaktionen in Spanien.
Die Kanzleiinhaberin, Rechtsanwältin Martínez Quintas, ist Mitglied in der deutsch-spanischen Juristenvereinigung und berät Mandanten umfassend zu den rechtlichen Risiken und steuerrechtlichen Möglichkeiten. Der Ansatz legt besonderen Wert auf die Vermeidung gravierender Fehler beim Immobilienerwerb, die zu erheblichen Schäden führen können, und bietet auch vorab telefonische Beratung an.
Angebotene Dienstleistungen
- Beratung und Vertretung im spanischen Immobilienrecht
- Rechtliche Begleitung beim Kauf und Verkauf von Immobilien in Spanien
- Prüfung und Anpassung von Kaufverträgen (notariell und privatschriftlich)
- Beratung zu Eigentumsübertragung und Grundbucheintragungen
- Risikobewertung und -minimierung bei Immobilientransaktionen
- Steuerrechtliche Beratung im Zusammenhang mit Immobilien in Spanien
- Vertretung bei Streitigkeiten aus Immobilienkäufen
- Schutz vor Gläubigerzugriffen vor Grundbucheintragung
Die Kanzlei bedient deutschsprachige Mandanten und bietet Beratung in deutscher Sprache an, wobei die besonderen rechtlichen Herausforderungen bei grenzüberschreitenden Immobiliengeschäften zwischen Deutschland und Spanien im Mittelpunkt stehen.
