Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Payrhuber und Werner ist eine überregional tätige Kanzlei mit besonderer Expertise in zivil- und wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Seit ihrer Gründung im Jahr 1991 hat sich die Kanzlei auf die Beratung von Mandanten aus dem Mittelstand und Handwerk spezialisiert und zählt bedeutende Fachverbände zu ihren langjährigen Partnern.
Durch die einzigartige Kombination aus behördlicher Erfahrung und anwaltlicher Praxis bietet die Kanzlei besonders im Schornsteinfegerrecht und Handwerksrecht herausragende Kompetenz. Das Team um Dr. Albert Payrhuber, der selbst als Regierungsdirektor für Handwerksrecht tätig war, vertritt Mandanten sowohl außergerichtlich als auch mit Durchsetzungsstärke vor Gericht. Ein wegweisender Erfolg gelang 2019 vor dem Bundesarbeitsgericht in einer grundlegenden Entscheidung zur Beitragspflicht bei der SOKA-BAU.
Angebotene Dienstleistungen
- Schornsteinfegerrecht
- Verfahren mit der Sozialkasse Bau (SOKA-BAU) / Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK)
- Arbeitsrecht (Individual- und Kollektivarbeitsrecht)
- Wettbewerbsrecht
- Privates Bau- und Werkvertragsrecht
- Handwerksrecht
- Allgemeines Zivilrecht (Kauf- und Mietrecht, Delikts- und Schadensrecht)
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Datenschutzrecht
- Inkasso und Zwangsvollstreckung
Die Kanzlei betreut bundesweit Mandanten und verfügt über besondere Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Handwerksinnungen und Fachverbänden. Das mehrsprachige Team bietet Beratung auf Deutsch und Englisch an.
