Rechtsanwalt Thomas Wiedner – Fachanwalt Erbrecht ist ein auf Erbrecht spezialisierter Rechtsdienstleister in Berlin, der sich durch seine anwaltliche Expertise und fokussierte Beratung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten auszeichnet. Als Fachanwalt für Erbrecht bietet er maßgeschneiderte Lösungen für private Mandanten in komplexen Nachlassangelegenheiten.
Der Ansatz zeichnet sich durch tiefgreifende Spezialisierung in den Kernbereichen Pflichtteilsrecht und Erbengemeinschaften aus, wobei langjährige Erfahrung und aktuelle Rechtsprechung in die Beratung einfließen. Die Kanzlei richtet sich insbesondere an Erben, Pflichtteilsberechtigte und Testamentsgestalter, die kompetente Vertretung und präzise rechtliche Einschätzung benötigen.
Angebotene Dienstleistungen
- Pflichtteilsrecht (Auskunft, Wertermittlung, Zahlung, Ausgleichung, Anrechnung)
- Beratung und Vertretung in Erbengemeinschaften (Verwaltung, Auseinandersetzung, Teilung)
- Testamentsgestaltung und Errichtung von Testamenten und Erbverträgen
- Erbschaftsangelegenheiten (Annahme, Ausschlagung, Anfechtung, Haftungsbegrenzung)
- Erbscheinsverfahren und Klärung der gesetzlichen/testamentarischen Erbfolge
- Testamentsvollstreckung (Bestellung, Verwaltung, Rechenschaft, Beendigung)
- Vermächtnisrecht (Ansprüche, Abgrenzung zu Erben, Pflichtteilsbezug)
- Erbschaftsteuerberatung (Freibeträge, Steuerklassen, Finanzamtsvertretung)
- Vorweggenommene Erbfolge und Schenkungen
- Beratung zu Vorerbschaft und Nacherbschaft
- Rückforderung von Zuwendungen
- Haftung für Erblasserschulden
Die Kanzlei bedient Mandanten in Berlin und Umgebung und verfügt über besondere Expertise in der Auslegung und Anfechtung von Testamenten sowie in der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen. Die Blogbeiträge zu aktuellen Gerichtsentscheidungen unterstreichen die praxisnahe und rechtlich fundierte Herangehensweise.
