Rechtsanwalt Stephan Krantz Fachanwalt für Verkehrsrecht ist eine etablierte Kanzlei in Krefeld, die seit ihrer Gründung im Jahr 1967 auf die Bereiche Verkehrsrecht, Zivilrecht und Sozialrecht spezialisiert ist. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und offizieller Vertragsanwalt des ADAC bietet Stephan Krantz eine fundierte Expertise in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten und zeichnet sich durch langjährige Erfahrung sowie kontinuierliche Fortbildung auf diesem Rechtsgebiet aus.
Der Ansatz der Kanzlei basiert auf tiefgreifendem Fachwissen und regelmäßiger Teilnahme an nationalen Fachveranstaltungen wie dem Deutschen Verkehrsgerichtstag und spezialisierten Seminaren. Stephan Krantz vertritt sowohl Privatpersonen als auch ADAC-Mitglieder in verkehrsrechtlichen Streitigkeiten und bietet maßgeschneiderte Lösungen in den Bereichen Verkehrsstrafrecht, Schadensersatz und Versicherungsangelegenheiten. Durch seine Mitgliedschaften in Fachverbänden wie der ARGE Verkehrsrecht und der Deutschen Akademie der Verkehrswissenschaften bleibt er stets auf dem aktuellsten Stand der Rechtsentwicklungen.
Angebotene Dienstleistungen
- Verkehrsstrafrecht und Bußgeldsachen
- Verkehrsunfallrecht
- Autokauf und Schadensersatzrecht
- Versicherungsangelegenheiten
- Sozialrecht
- Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Strafsachen
- Fahrerlaubnisrecht
- Regulierung von Personenschäden
- Bearbeitung von Verkehrsunfallschäden
- Rechtsberatung bei Leasingproblemen
- Vertretung in Versicherungsstreitigkeiten
- Beratung zu ausländischen Verkehrszuwiderhandlungen
Die Kanzlei bedient Mandanten in Krefeld und dem gesamten Bundesgebiet und ist insbesondere als ADAC-Vertragsanwalt eine erste Anlaufstelle für verkehrsrechtliche Fragestellungen. Durch regelmäßige Fortbildungen zu Themen wie Elektrofahrzeuge, Datenanalyse und neuer Rechtsprechung gewährleistet Stephan Krantz eine kompetente und zeitgemäße Rechtsberatung.
