Rechtsanwalt Stefan Sünwoldt ist ein spezialisierter Strafverteidiger und Verwaltungsjurist mit einem deutlichen Fokus auf sogenannte „Corona-Mandate“. Die Kanzlei zeichnet sich durch ihre mutige Vertretung in politisch sensiblen Verfahren aus und bietet Bürgern rechtlichen Beistand in Fällen, die viele andere Anwälte aufgrund ihrer politischen Ambivalenz meiden.
Dank seiner langjährigen Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung – unter anderem als stellvertretender Leiter in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt und als hauptamtlicher Bürgermeister in Kaltenkirchen – bringt Stefan Sünwoldt ein tiefes Verständnis für behördliche Abläufe und verwaltungsrechtliche Fragestellungen mit. Sein mandantenorientierter Ansatz und seine Expertise im Umgang mit Ermittlungs- und Justizbehörden machen ihn zur idealen Wahl für Betroffene von Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren im Corona-Kontext.
Angebotene Dienstleistungen
- Strafverteidigung
- Verwaltungsrechtliche Beratung und Vertretung
- Rechtliche Begleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Vertretung in Verfahren mit Corona-Bezug
- Beratung und Verteidigung bei § 278 StGB (unrichtige Gesundheitszeugnisse)
- Vertretung bei Anstiftung nach § 26 StGB
- Rechtliche Unterstützung bei § 279 StGB (Gebrauch unrichtiger Atteste)
- Versammlungsrechtliche Beratung
- Vertretung bei polizeilichen Maßnahmen und Grundrechtsfragen
- Beratung zur strafrechtlichen Bewertung von Ton- und Filmaufnahmen
