Rechtsanwalt Ortwin Lowack ist ein erfahrener Volljurist mit Tätigkeitsschwerpunkten in den Bereichen Familienrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Erbrecht. Seit 2016 als Einzelanwalt tätig, zeichnet sich die Kanzlei durch eine außergewöhnliche berufliche Laufbahn aus, die sowohl staatsanwaltliche Erfahrung als auch parlamentarische Tätigkeit als ehemaliges Bundestagsmitglied umfasst.
Der Ansatz von Rechtsanwalt Lowack basiert auf individueller und unabhängiger Beratung mit einer über fünf Jahrzehnte umfassenden juristischen Expertise. Die Kanzlei vertritt Mandanten deutschland- und europaweit und richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen, die kompetente Vertretung in komplexen Rechtsfragen suchen. Besondere Schwerpunkte liegen neben den klassischen Zivilrechtsgebieten auch im Versicherungsrecht und Vermögensrecht.
Angebotene Dienstleistungen
- Familienrecht
- Arbeitsrecht
- Strafrecht
- Verkehrsrecht
- Erbrecht
- Versicherungsrecht
- Vermögensrecht
Die Kanzlei bedient Mandanten deutschland- und europaweit und verfügt über langjährige Erfahrung in der prozessualen Vertretung sowie außergerichtlichen Beratung. Rechtsanwalt Lowack ist seit 1969 als Volljurist tätig und bietet seine Dienstleistungen in deutscher Sprache an.
