Rechtsanwalt Michael Schwägerl ist als Leiter der Rechtsabteilung des DEHOGA Bayern e.V. spezialisiert auf die rechtliche Beratung und Vertretung von Unternehmen der Hotel- und Gaststättenbranche. Seine Expertise umfasst das gesamte Branchenrecht mit Fokus auf gastgewerbespezifische Regelungen, wobei er sich durch tiefes Verständnis der brancheninternen Herausforderungen und praxisnahe Lösungsansätze auszeichnet.
Der Ansatz kombiniert verbandsspezifische Rechtsberatung mit umfassender Branchenkenntnis, wobei die Dienstleistungen speziell auf die Bedürfnisse von Gastronomiebetrieben, Hoteliers und Existenzgründern in der Gastronomiebranche zugeschnitten sind. Durch die Integration in den DEHOGA Bayern-Verband profitieren Mandanten von aktuellen branchenrechtlichen Entwicklungen, Musterverträgen und speziellen Rechtsschutzleistungen.
Angebotene Dienstleistungen
- Beratung zu Gaststättenerlaubnis und Konzessionsvoraussetzungen
- Vertragsgestaltung mit Musterverträgen und AGB
- Tarifrechtliche Beratung
- Arbeitsrechtliche Fragestellungen inklusive Mindestlohn und Arbeitszeiten
- Datenschutzberatung nach DSGVO
- Hygiene- und Lebensmittelrecht
- Beratung zu elektronischen Kassensystemen und Aufbewahrungspflichten
- Musik- und Urheberrechtsberatung
- Nichtraucherschutzrecht
- Verpackungsgesetz-Beratung
- Existenzgründungsberatung für Gastronomiebetriebe
- Fachkräfteeinwanderungsrecht
- Brandschutzrechtliche Beratung
- Kassenprüfungsrecht
- Betreiberpflichten-Beratung
Die Dienstleistungen richten sich primär an bayerische Gastronomie- und Hotelleriebetriebe sowie Branchenneugründer. Über die DEHOGA-Bezirksgeschäftsstellen in allen bayerischen Regierungsbezirken wird eine flächendeckende Beratung angeboten.
