Rechtsanwalt Matthias Schwarzer ist ein Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie ein Spezialist für Familienrecht, der Mandanten in München, Berlin, Starnberg und Buchloe umfassend berät und vertritt. Als Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und der Arbeitsgemeinschaft Miet- und WEG-Recht zeichnet er sich durch seine tiefe Spezialisierung, strategische Klarheit und praxisnahe Lösungsansätze aus.
Der Ansatz von Rechtsanwalt Schwarzer kombiniert langjährige Berufserfahrung mit modernster Technik und kontinuierlicher Fortbildung, um Mandanten zielgerichtet und effizient zu unterstützen. Als zertifizierter Legal Prompting Experte des DAV bietet er privaten und gewerblichen Klienten eine belastbare rechtliche Einordnung, transparente Risikobewertung und konsequente Durchsetzung ihrer Interessen – sowohl außergerichtlich als auch im Prozess.
Angebotene Dienstleistungen
- Familienrecht (Ehe, Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Eheverträge)
- Mietrecht (Kündigung von Mietverträgen, Mieterhöhung, Mietminderung, Räumungsklagen, Modernisierungen)
- Wohnungseigentumsrecht (WEG) (Beschlussanfechtung, Hausgeldabrechnung, Wirtschaftsplan, bauliche Veränderungen)
- Vertragsgestaltung und -prüfung bei Miet- und Kaufverträgen
- Gewerberaummietrecht
- Forderungsbeitreibung und Mahnverfahren
- Prozessvertretung und Verfahrenstaktik
- Beratung bei Nachbarrecht und Pachtrecht
- Vertretung in Beschlussanfechtungsverfahren
- Rechtliche Begleitung bei Eigentümerversammlungen
- Abwehr von Störungen des Hausfriedens
- Beratung zu Schimmelproblemen und Instandsetzungspflichten
- Untervollmacht, Korrespondenzanwalt- und Terminsvertretung
Rechtsanwalt Schwarzer ist bundesweit tätig und bietet flexible Beratungsformate, darunter persönliche Termine in seinen Kanzleien in München, Buchloe und Berlin sowie Online- und Telefonberatung. Seine Mandantschaft umfasst sowohl Privatpersonen als auch Gewerbetreibende, Vermieter, Verwalter und Wohnungseigentümergemeinschaften.
