Rechtsanwalt Karsten Klein ist ein erfahrener Rechtsdienstleister, der sich durch umfassende juristische Expertise und individuelle Betreuung auszeichnet. Seit seiner Zulassung im Jahr 1998 vertritt er Mandanten in einer Vielzahl von Rechtsgebieten mit Schwerpunkten im Strafrecht, Verkehrsrecht und Mietrecht.
Der Ansatz von Karsten Klein zeichnet sich durch strategische Beratung und maßgeschneiderte Lösungen für private und gewerbliche Mandanten aus. Mit über 25 Jahren Berufserfahrung und langjähriger Mitgliedschaft im deutschen Anwaltverein bietet er fundierte Rechtsvertretung in allen Instanzen. Als ehemaliger geschäftsführender Gesellschafter einer Immobilienverwaltung bringt er zudem praktische Wirtschaftserfahrung in die rechtliche Beratung ein.
Angebotene Dienstleistungen
- Strafrecht: Umfassende Beratung und Strategieentwicklung, Vertretung bei Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Raub, Erpressung, Urkundenfälschung, Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Jugendstrafrecht, Gewaltstraftaten und Vermögensdelikten
- Ordnungswidrigkeitenrecht: Prüfung von Bußgeldbescheiden, Einspruchsvertretung bei Geschwindigkeitsverstößen, Abstandsverstößen, Lenkzeitverstößen, Parkverstößen und anderen Ordnungswidrigkeiten
- Verkehrszivilrecht: Vertretung gegenüber Unfallgegnern und Versicherungen, außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen
- Miet- und Pachtrecht: Beratung bei Mietstreitigkeiten, Vertragsprüfung und -gestaltung, Betreuung bei Vertragsänderungen und -auflösungen, Kündigungen, Räumungen, Mieterhöhungsverlangen, Minderungs- und Schadensersatzansprüchen sowie Betriebskostenabrechnungen
- Wohnungseigentumsrecht: Beratung bei Eigentümerversammlungen, Prüfung von Teilungserklärungen und Wohngeldabrechnungen, Vertretung bei Baumängeln, baulichen Veränderungen, Beschlussvorlagen und Beschlussanfechtungen
- Betreuungsrecht: Berufliche Betreuung nach §§ 23 ff BtOG, individuelle Beratung für Betreuer
Rechtsanwalt Karsten Klein ist vertretungsbefugt vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland und verfügt über besondere Erfahrung im Immobilienrecht durch seine langjährige Tätigkeit als Vertragsanwalt für Haus & Grund Eigentümervereine.
