Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch ist ein auf internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht sowie Erbrecht. Als zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA) bietet er umfassende Expertise in komplexen grenzüberschreitenden Steuerfällen und zeichnet sich durch seine tiefgehende Kenntnis bilateraler Abkommen aus.
Der Ansatz kombiniert rechtliche und steuerliche Beratung mit einem Schwerpunkt auf strategischer Vertretung in Betriebsprüfungen, Steuerfahndungsverfahren und internationalen Steuerstreitigkeiten. Die Kanzlei richtet sich insbesondere an Auslandsrentner, international tätige Unternehmen, Grenzgänger und Privatpersonen mit Vermögenswerten im Ausland. Besondere Kompetenz besteht in der Vermeidung von Doppelbesteuerung und der Gestaltung steueroptimierter Lösungen.
Angebotene Dienstleistungen
- Rechtsberatung im Internationalen Steuerrecht
- Beratung zu Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
- Vertretung in Betriebsprüfungen
- Vertretung in Steuerfahndungsverfahren
- Beratung für Auslandsrentner (insbesondere FA Neubrandenburg)
- Betriebsstätten-Beratung
- Selbstanzeige bei Steuerverfehlungen
- Beratung zum Steuerstrafrecht
- Erbrechtliche Beratung mit internationalem Bezug
- Beratung zu Grenzgänger-Regelungen
- Beratung zur beschränkten und unbeschränkten Steuerpflicht
- Beratung zu Abzugssteuern und Quellenbesteuerung
- Vertretung bei Verlustzurechnung im Ausland
- Beratung zu internationalen Renten- und Ruhegehältern
- Beratung zu Personengesellschaften mit Auslandsbezug
- Beratung zum Wegzugssteuerrecht
- Beratung zur Hinzurechnungsbesteuerung
- Beratung zu Sportler- und Künstlereinkünften im Ausland
- Beratung zu internationalen Veräußerungsverlusten
- Beratung zur Zusammenveranlagung bei Ehegatten mit Auslandsbezug
Die Kanzlei bedient Mandanten weltweit mit Fokus auf deutschsprachige Länder und bietet Beratung in deutscher Sprache an. Besondere Erfolge wurden in der vollständigen Vermeidung von Steuerlasten für Auslandsrentner und in komplexen DBA-Auslegungsfällen erzielt.
