Rechtsanwalt Erk von Conrady ist eine kompetente Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Engelskirchen, die sich auf umfassende rechtliche Beratung und Vertretung spezialisiert hat. Die Kanzlei zeichnet sich durch ihre pragmatische Herangehensweise und langjährige Erfahrung in verschiedenen Rechtsgebieten aus, wobei die Schwerpunkte insbesondere im Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsunfallrecht, Strafrecht, Bußgeldverfahren und Familienrecht liegen.
Der Ansatz der Kanzlei konzentriert sich auf individuelle und bedarfsgerechte Lösungen für rechtliche Herausforderungen, sowohl im außergerichtlichen als auch gerichtlichen Bereich. Rechtsanwalt von Conrady vertritt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Vertretung vor Zivil-, Straf- und Arbeitsgerichten. Ziel ist es, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die höchstmögliche Zufriedenheit der Mandanten zu erreichen.
Angebotene Dienstleistungen
- Arbeitsrecht (Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Kündigungsschutz, Abmahnungen, Arbeits- und Dienstverträge, Abfindungen, Aufhebungsverträge)
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht (Wohnraum- und Geschäftsraummietverhältnisse, Erstellung von Mietverträgen, Räumungsklagen, Mietzinsforderungen)
- Verkehrsunfallrecht
- Strafrecht (Verteidigung in Ermittlungs-, Haupt- und Rechtsmittelverfahren, Jugendstrafrecht, Strafbefehlsverfahren)
- Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitsverfahren (Bußgeldbescheide, MPU, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug)
- Eherecht (Scheidungen, Trennungsunterhalt, Kindes- und Ehegattenunterhalt)
- Vertretung in Zivil-, Straf- und Arbeitsgerichten
- Rechtsberatung für Privatpersonen und Unternehmen
- Erstellung und Überprüfung von Verträgen
- Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
- Beratung zu Tarifrecht (BAP und IGZ)
- Behandlung von Scheinselbstständigkeit
- Regelung von Urlaubsansprüchen
- Wettbewerbsverbote
- Entgeltfortzahlung und Lohnfortzahlung
- Freistellung von der Arbeit
Die Kanzlei berät Mandanten in deutscher Sprache und verfügt über besondere Expertise im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und Equal-Pay-Regelungen. Durch die frühere Tätigkeit als Justitiar der TÜV Rheinland Holding AG und Geschäftsführer des Rover Händlerverbands bringt Rechtsanwalt von Conrady zusätzliche praktische Erfahrung in unternehmensrechtlichen Fragestellungen ein.
