Rechtsanwalt Dr. Welf Kienle ist ein spezialisierter Fachanwalt für Strafrecht und Medizinrecht mit einem klaren Fokus auf Medizinstrafrecht. Seine Kanzlei vertritt ausschließlich Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe, die mit strafrechtlichen Ermittlungen oder berufsrechtlichen Verfahren konfrontiert sind. Was ihn auszeichnet, ist die tiefe Materienkenntnis an der Schnittstelle von Medizin und Recht sowie die strategische, diskrete und entschlossene Führung durch Ausnahmesituationen.
Dr. Kienles Ansatz kombiniert strafrechtliche Expertise mit spezialisiertem Wissen über medizinische Abläufe, Behandlungsstandards und Abrechnungssysteme im Gesundheitswesen. Als erfahrener Strafverteidiger begleitet er Mandanten durch alle Stadien des Verfahrens – von der ersten Konfrontation mit Ermittlungsbehörden bis hin zur Revision. Sein einzigartiges Wertversprechen liegt in der fokussierten Vertretung von Medizinern, deren berufliche Existenz und Reputation durch straf- oder berufsrechtliche Vorwürfe gefährdet sind.
Angebotene Dienstleistungen
- Strafverteidigung im Medizinstrafrecht
- Vertretung in Abrechnungsbetrugsverfahren (§ 263 StGB)
- Verteidigung bei Vorwürfen unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB)
- Berufsrechtliche Verfahren für Ärzte und Heilberufler
- Vertretung bei Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Vernehmungen
- Rechtliche Beratung zu Datenschutz und Schweigepflicht im Medizinbereich
- Verteidigung in Computerbetrugsverfahren (§ 263a StGB)
- Vertretung von Vertragsärzten, Privatärzten und MVZ
- Rechtsschutz für Zahnärzte, Psychotherapeuten und Pflegedienste
- Revisionen in Strafsachen
Dr. Kienle hält regelmäßig Fachvorträge zu medizinstrafrechtlichen Themen und engagiert sich ehrenamtlich als 1. Vorsitzender des Bunter Kreis Mittelrhein e.V. sowie im Vorstand des Koblenzer Anwaltvereins. Seine publizistische Tätigkeit umfasst Fachbeiträge in Medical Tribune und anderen Fachzeitschriften.
