Rechtsanwalt Dr. Ulrich Hallermann ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht mit Standort in Frankfurt, der sich auf das komplexe Öffentliche Dienstrecht spezialisiert hat. Die Kanzlei zeichnet sich durch ihre tiefgreifende Expertise in der Beratung sowohl von Arbeitnehmern als auch Dienstherren aus und bietet maßgeschneiderte Lösungen für die besonderen rechtlichen Herausforderungen im öffentlichen Sektor.
Mit langjähriger Erfahrung und einem umfassenden Verständnis der Interessen beider Vertragsparteien verfolgt Dr. Hallermann einen lösungsorientierten Ansatz, der Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen und strategische Prozessführung vereint. Der Fokus liegt insbesondere auf der Klärung von Konflikten im Bereich des öffentlichen Dienstes, wobei sowohl außergerichtliche Einigungen als auch gerichtliche Auseinandersetzungen kompetent begleitet werden.
Angebotene Dienstleistungen
- Beratung im Beamtenrecht für Bund, Länder und Hessen
- Umfassende Vertretung im Arbeitsrecht für den öffentlichen Dienst
- Rechtliche Unterstützung bei Eingruppierung und Entgeltstufen
- Beratung zu Versetzung und Abordnung
- Rechtliche Prüfung und Abwehr von Befristungen
- Vertretung bei Kündigung und Kündigungsfristen
- Durchführung von Kündigungsschutzklagen
- Beratung zu betriebsbedingten Kündigungen und Sozialauswahl
- Rechtliche Unterstützung bei Kündigungen wegen Krankheit
- Beratung zu Aufhebungsverträgen im öffentlichen Dienst
- Vertretung in Fällen von sexueller Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz
- Beratung zu Arbeitgeberdarlehen nach Kündigung
- Unterstützung bei Rückgruppierung nach Änderungskündigung
- Beratung zu Ansprüchen auf ALG I und Krankengeld
- Vertretung im Strafrecht in arbeitsrechtlichen Kontexten
Die Kanzlei bedient Mandanten in Frankfurt, Mainz und Worms und bietet Beratung in deutscher Sprache an. Dr. Hallermanns Expertise erstreckt sich insbesondere auf hessische Landesbeamte, Kommunalverwaltungen, Bundeseinrichtungen und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts.
