Rechtsanwalt Christoph M. Hertwig, Fachanwalt für Verkehrsrecht ist eine spezialisierte Kanzlei mit Fokus auf die umfassende Vertretung von Mandanten in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Die Kanzlei zeichnet sich durch eine tiefgreifende Expertise im Verkehrsrecht sowie durch Zertifizierungen als Unfallschadenabwickler und Verteidiger für Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht aus.
Der Ansatz von Rechtsanwalt Hertwig kombiniert langjährige Erfahrung seit 2007 mit einer engen Zusammenarbeit mit Kfz-Sachverständigen, um bestmögliche Ergebnisse für Privatpersonen, Unternehmen und Autohäuser zu erzielen. Als Mitglied im Beirat des Bundesverbands freiberuflicher Sachverständiger und durch regelmäßige Fortbildungen gewährleistet er eine qualitativ hochwertige und stets aktuelle Rechtsberatung.
Angebotene Dienstleistungen
- Unfallregulierung
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfallentschädigung
- Sachverständigenkosten
- Schadengutachten
- Reparaturkosten
- Totalschadenregulierung
- 130%-Regelung
- Bußgeldverfahren
- Anhörungsbogen
- Zeugenfragebogen
- Bußgeldbescheid
- Fahreignungsregister (FAER)
- Verkehrsstrafrecht
- Fahrerflucht
- Fahrlässige Körperverletzung
- Trunkenheitsfahrt
- Terminsvertretung
- Schmerzensgeld
- Haushaltsführungsschaden
- Heilbehandlungskosten
- Ab- und Anmeldekosten
- Abschleppkosten
- Kostenpauschale
- Rechtsberatung für Autohäuser
- Fuhrparkrechtliche Beratung für Unternehmen
Die Kanzlei bedient Mandanten im Saarland und ist auf die spezifischen rechtlichen Gegebenheiten der Region eingestellt. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache, wobei sowohl Privatpersonen als auch gewerbliche Klienten zu den Zielgruppen zählen.
