Rechtsanwalt Christian Koch ist ein spezialisierter Rechtsdienstleister, der unter dem Markennamen Metal-Anwalt auftritt und sich auf die rechtliche Betreuung von Musikschaffenden, Künstlern und IT-Unternehmen konzentriert. Was ihn auszeichnet, ist seine einzigartige Verbindung von juristischem Fachwissen mit einer tiefen Leidenschaft für die Musik- und Kreativszene.
Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für IT-Recht verbindet er über Jahre gesammelte Branchenerfahrung mit praktischer Expertise. Sein Ansatz ist darauf ausgerichtet, Künstler und Bands in allen rechtlichen Belangen zu unterstützen – von Vertragsgestaltung bis hin zu komplexen Streitigkeiten. Zielkunden sind insbesondere Musiker, Bands, Tattoo-Artists und Unternehmen aus dem IT-Bereich, die eine maßgeschneiderte, verständliche und leidenschaftliche Rechtsberatung suchen.
Angebotene Dienstleistungen
- Urheberrecht
- Urhebervertragsrecht
- Veranstaltungsrecht
- Markenrecht
- Medienrecht
- IT-Recht (Informationstechnologierecht)
- Beratung zu Soft- und Hardware-Rechten
- Telekommunikationsrecht
- eCommerce-Recht
- Datenschutzrecht
- Tattoo-Recht
- Vertretung und Beratung von professionellen Tattoo-Artists
- Vertragsgestaltung und -prüfung
- Durchsetzung und Rückruf von Urheberrechten
- Lösung aus Knebelverträgen
- Beratung bei strafrechtlichen Einwilligungen im künstlerischen Kontext
Der Metal-Anwalt bietet seine Dienstleistungen bundesweit an und spricht Deutsch. Seine langjährige Erfahrung und sein Engagement für die Szene machen ihn zu einem vertrauenswürdigen Partner für rechtssicheres Handeln in kreativen und technologischen Bereichen.
