Rechtsanwalt Alexander Golder ist ein Fachanwalt für Familienrecht, der sich auf die umfassende Beratung und Vertretung in familienrechtlichen Angelegenheiten spezialisiert hat. Die Kanzlei zeichnet sich durch ihre individuelle Mandatsbetreuung und ihre Expertise in emotional schwierigen Trennungs- und Scheidungssituationen aus.
Seit 2014 als Fachanwalt für Familienrecht zugelassen, verfügt Alexander Golder über langjährige Erfahrung in überregionalen Kanzleien und bietet eine auf die persönlichen Interessenlagen der Mandantschaft angepasste Vertretung. Sein Ansatz umfasst sowohl die außergerichtliche Beratung als auch die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen, wobei er besonderen Wert auf frühzeitige Weichenstellungen im Trennungsjahr legt.
Angebotene Dienstleistungen
- Ehescheidung
- Trennungsberatung im Vorfeld der Ehescheidung
- Unterhaltsrecht (Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt)
- Zugewinnausgleich
- Vermögensauseinandersetzung
- Versorgungsausgleich
- Sorge- und Umgangsrecht
- Eheverträge und Ehescheidungsfolgenvereinbarungen
- Trennungsvereinbarungen
- Allgemeines Vertragsrecht
- Mietrecht
- Allgemeine Zivilsachen
Die Kanzlei bedient Privatpersonen in familienrechtlichen Fragestellungen und bietet deutschsprachige Beratung an. Alexander Golder unterstützt Mandanten vollumfänglich von der ersten Trennungsphase bis zum Abschluss aller scheidungsfolgenrechtlichen Regelungen.
