Rechtsanwältin Vetter Karin ist eine spezialisierte Fachanwältin für Erbrecht und Steuerrecht mit zusätzlicher Expertise im Vereinsrecht. Die Kanzlei in Rastatt zeichnet sich durch ihre tiefgreifende Spezialisierung auf alle erbrechtlichen Fragestellungen aus und bietet maßgeschneiderte Lösungen für private und vermögensrechtliche Angelegenheiten.
Mit ihrer Zertifizierung als Testamentsvollstreckerin (AGT) und jahrelanger Erfahrung vertritt Rechtsanwältin Vetter Mandanten in komplexen Erbstreitigkeiten und steueroptimierenden Gestaltungen. Ihr Ansatz verbindet juristische Präzision mit Einfühlungsvermögen, insbesondere bei sensiblen Familienkonstellationen wie Patchworkfamilien oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Sie unterstützt Privatpersonen, Erbengemeinschaften und Vereine bei der rechtssicheren Nachlassplanung und vertritt ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Angebotene Dienstleistungen
- Testamentsgestaltung
- Schenkungen
- Erbstreitigkeiten
- Erbschaftssteuerberatung
- Vorsorgevollmachten
- Testamentsvollstreckung
- Behindertentestament
- Nachlasspflegschaft und Nachlassverwaltung
- Testamente für Geschiedene, nichteheliche Lebensgemeinschaften und Patchworkfamilien
- Testament-Check und Überprüfung von Übergabeverträgen
- Beratung zum Pflichtteilsrecht
- Pflichtteilsergänzungsansprüche
- Vereinsrecht
- Prüfung von Patientenverfügungen
- Steueroptimierung im Erbrecht
Die Kanzlei bedient Mandanten in Rastatt und der Region um Baden-Baden und bietet Beratung auf Deutsch an. Besondere Schwerpunkte liegen auf der Vermögensbewertung im Pflichtteilsfall, der kombinierten erb- und steuerrechtlichen Beratung sowie der Gestaltung von rechtsicheren Testaments- und Schenkungslösungen.
