Rechtsanwältin Susanne Heymann ist eine auf Insolvenzrecht spezialisierte Fachanwältin mit eigener Kanzlei in Hamburg. Als Fachanwältin für Insolvenzrecht bietet sie umfassende Beratung und Vertretung in allen insolvenzrechtlichen Fragestellungen und zeichnet sich durch ihre langjährige Expertise und bundesweite Tätigkeit aus.
Mit über 20 Jahren Berufserfahrung und einer seit 2005 bestehenden eigenen Kanzlei berät sie Mandanten aus verschiedenen Perspektiven – von Gläubigern und Schuldnern bis hin zu Geschäftsführern und Insolvenzverwaltern. Ihr Ansatz kombiniert tiefgreifende Kenntnisse im Insolvenzrecht mit praxisnaher Beratung, die auf Sanierung und Krisenbewältigung abzielt. Sie unterstützt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen bei der Bewältigung finanzieller Schwierigkeiten und bietet zudem Vertretung in Zivil- und Prozessrecht.
Angebotene Dienstleistungen
- Beratung von Geschäftsführern und Gesellschaftern bei Insolvenzgefährdung
- Unterstützung bei Haftungsfragen und Vertretung gegen Insolvenzverwalter
- Beratung für Einzelunternehmer zu Sanierungsmöglichkeiten und Insolvenz
- Umfassende Hilfe für Privatpersonen bei Überschuldung
- Vertretung und Beratung von Insolvenzverwaltern, insbesondere bei Sonderaktiva
- Durchsetzung von Ansprüchen und Forderungen für Insolvenzverwalter
- Terminsvertretung in Hamburg und Umland für auswärtige Kollegen
- Beratung und Unterstützung für Gläubiger bei Forderungsanmeldung
- Verteidigung gegen Inanspruchnahme durch Insolvenzverwalter
- Beratung zu bevorzugten Rechten im Insolvenzverfahren
- Allgemeine Beratung im Zivilrecht und Prozessrecht
Die Kanzlei bedient Mandanten bundesweit und bietet Beratung in deutscher Sprache an. Bemerkenswert ist ihre besondere Spezialisierung auf insolvenzrechtliche Sonderaktiva und ihre langjährige Erfahrung aus verschiedenen Positionen in internationalen und überregionalen Kanzleien.
