Rechtsanwältin & Rentenberatung Ilka Nigge ist eine spezialisierte Kanzlei mit Fokus auf Versorgungsausgleich und Rentenberatung im Kontext von Ehescheidungen. Als Fachanwältin für Familienrecht und ausgebildete Rentenberaterin bietet sie eine einzigartige Kombination aus juristischer Expertise und rentenrechtlichem Fachwissen, um Mandanten vor finanziellen Nachteilen zu bewahren.
Der Ansatz zeichnet sich durch die fachübergreifende Kompetenz in Familienrecht, Sozialrecht, Beamtenrecht und Betriebsrentenrecht aus. Mit langjähriger Erfahrung berät und vertritt Ilka Nigge bundesweit Mandanten in allen Phasen des Versorgungsausgleichs – vor, während und nach der Scheidung. Als zertifizierte Mediatorin unterstützt sie zudem bei der Erarbeitung einvernehmlicher Lösungen und bietet auch gutachterliche Einschätzungen für bereits anwaltlich vertretene Mandanten an.
Angebotene Dienstleistungen
- Umfassende Beratung und Vertretung im Versorgungsausgleich
- Prüfung und Optimierung des Versorgungsausgleichs vor Scheidungsantrag
- Begleitung während des Scheidungsverfahrens inklusive Auskunftsprüfung
- Überprüfung der Abänderbarkeit rechtskräftiger Entscheidungen zum Versorgungsausgleich
- Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs
- Fachliche Unterstützung bei einvernehmlichen Scheidungsregelungen
- Beratung zu Unterhaltsrecht, Zugewinnausgleich und vermögensrechtlichen Regelungen
- Kindschaftsrechtliche Beratung (Sorge- und Umgangsrecht)
- Mediation bei Scheidungsfolgen
- Gutachterliche Einschätzungen zum Versorgungsausgleich
- Rentenberatung und Prüfung von Rentenansprüchen
- Klärung von Versorgungsanrechten (gesetzliche, private, betriebliche Renten)
- Zuordnung von Anrechten zum Versorgungsausgleich oder Zugewinnausgleich
- Beratung zu Rentenanpassungen und Rentenkürzungen
Die Kanzlei bedient Mandanten bundesweit und verfügt über vertiefte Kenntnisse in der Beratung von Privatpersonen während und nach Trennungs- und Scheidungsverfahren. Besondere Expertise liegt in der Vermeidung finanzieller Nachteile durch fehlerhafte Versorgungsausgleichsregelungen.
