Rechtsanwältin Anke Langbehn ist eine Fachanwältin für Familienrecht mit Kanzleisitz in Berlin-Spandau. Seit 2006 als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2015 mit der Fachanwaltsbezeichnung ausgestattet, bietet sie umfassende Beratung und Vertretung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten. Ihre langjährige Expertise und Spezialisierung auf das deutsche Familien- und Erbrecht zeichnen sie als kompetente Ansprechpartnerin in emotional oft schwierigen Lebenssituationen aus.
Ihr Ansatz kombiniert fundierte juristische Expertise mit Einfühlungsvermögen und pragmatischen Lösungsstrategien. Nach ihrem Studium mit Schwerpunkt Familien- und Erbrecht in Hamburg sowie Auslandsaufenthalten in London und Sydney vertritt sie Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Sie betreut Privatpersonen in allen Phasen familiärer Umbruchsituationen – von der Trennung über Scheidungsverfahren bis hin zu erbrechtlichen Fragen.
Angebotene Dienstleistungen
- Scheidungsverfahren
- Zugewinnausgleichsansprüche
- Vermögensrechtliche Auseinandersetzung bei Trennung, Scheidung und nichtehelichen Lebensgemeinschaften
- Scheidungsfolgenvereinbarung
- Umgangsrecht und elterliche Sorge
- Trennungsunterhalt
- Nachehelicher Unterhalt
- Kindesunterhalt
- Ausbildungsunterhalt (auch bei volljährigen Kindern)
- Elternunterhalt
- Betreuungsunterhalt
- Berechnung und Geltendmachung des Pflichtteils
- Ermittlung der Erbquote
- Erbauseinandersetzung
- Testamentsgestaltung
- Vorweggenommene Erbfolge
Rechtsanwältin Langbehn ist in Berlin und Brandenburg zugelassen und betreut Mandanten in deutscher Sprache. Ihre Tätigkeit umfasst sowohl die Beratung in komplexen Fällen des Unterhaltsrechts als auch die strategische Prozessführung in Sorgerechts- und Vermögensstreitigkeiten.
