Rechtsanwälte Elmar Oppenheimer und Ute Honrath-Oppenheimer sind eine spezialisierte Kanzlei mit einem klaren Fokus auf das Familienrecht. Die Partnerschaft vereint langjährige Expertise und ein tiefes Verständnis für die sensiblen und oft emotional aufgeladenen Fragestellungen, die in familienrechtlichen Angelegenheiten auftreten. Ihr Engagement gilt der professionellen und einfühlsamen Begleitung ihrer Mandanten durch komplexe rechtliche Prozesse.
Die Kanzlei zeichnet sich durch einen lösungsorientierten und zugleich menschlichen Ansatz aus, der stets die individuellen Interessen und das Wohl der beteiligten Personen, insbesondere von Kindern, in den Mittelpunkt stellt. Mit jahrzehntelanger Erfahrung im deutschen Familienrecht bieten sie sowohl Privatpersonen als auch Familien umfassende Beratung und Vertretung in allen Lebenslagen.
Angebotene Dienstleistungen
- Rechtsberatung im Familienrecht
- Scheidung und Trennung
- Unterhaltsrecht (Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt)
- Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich
- Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Vaterschaftsfeststellung und -anfechtung
- Adoptionsverfahren
- Gewaltschutzverfahren
- Internationales Familienrecht
