Medizin.Legal – Medizinrecht Hamburg ist eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei unter der Leitung von Dr. Juliane Winter, Fachanwältin für Medizinrecht. Die Kanzlei konzentriert sich auf die umfassende Beratung und Vertretung von medizinischen Fachkreisen, insbesondere Ärzten, Zahnärzten und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Was sie auszeichnet, ist die tiefgreifende Expertise im gesamten Medizinrecht sowie der bundesweite Service aus der Hamburger Innenstadt heraus.
Dr. Winter verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Medizinrecht und zeichnet sich durch ihren besonderen Einsatz für die Interessen ihrer Mandanten aus. Ihr Ansatz ist ganzheitlich und individuell, wobei sie stets den medizinrechtlichen Gesamtkontext im Blick behält. Die Kanzlei richtet sich primär an Ärzte, Zahnärzte, MVZ, Kommunen, Krankenhäuser, Abrechnungsgesellschaften, Berufshaftpflichtversicherungen, Servicegesellschaften, PKV-Versicherte und Dialyseeinrichtungen. Im medizinischen Haftungsrecht ist sie ausschließlich auf der Seite der behandelnden Ärzte und Zahnärzte tätig.
Angebotene Dienstleistungen
- Beratung und Vertretung im Vertragsarztrecht
- Zahnarzthaftungsrecht
- Vertragsrecht der Heilberufe
- Berufsrecht für Mediziner
- Forderungsmanagement für Heilberufe
- Externe Rechtsabteilung für Gesundheitsunternehmen
- Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)
- Praxisgründung, -übernahme und -abgabe
- Gesellschaftsvertragsprüfung und -gestaltung
- Anstellungsgenehmigungen und Nachbesetzungsverfahren
- Vertretung in berufsgerichtlichen Verfahren
- Abwehr von Haftungsansprüchen
- Geltendmachung von Honoraransprüchen
- Widerspruchsverfahren gegen Regressfestsetzungen
- Datenschutzverfahren und Stellungnahmen
- Vertragsprüfung für technische Geräte und Kooperationen
- Beratung zur Praxisinfrastruktur und Dienstleisternutzung
Die Kanzlei bietet bundesweite Dienstleistungen an und berät in deutscher Sprache. Dr. Winter ist Mitglied in zahlreichen Fachausschüssen und Organisationen, darunter der Fachausschuss für Medizinrecht der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg und die Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V.
