Marion Zehe – Fachanwalt für Arbeitsrecht ist eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Fokus auf das Arbeitsrechtliche Mandat aus Arbeitnehmerperspektive. Die Kanzlei zeichnet sich durch ihre klare Ausrichtung auf die Interessenvertretung von Arbeitnehmern und Betriebsräten sowie durch langjährige Expertise im Kündigungsschutz und der Gestaltung von Arbeitsverhältnissen aus.
Mit dem Motto „Hart in der Sache – aber fair im Umgang“ vertritt die Kanzlei Mandanten deutschlandweit mit hohem Einsatz und aktuellem Fachwissen. Seit ihrer Gründung im Jahr 1990 und der Verleihung des Fachanwaltstitels für Arbeitsrecht 1993 baut Marion Zehe kontinuierlich ihre Kompetenz durch regelmäßige Weiterbildungen aus. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der strategischen Beratung von Betriebsräten und der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten, ergänzt durch Coaching- und Seminarangebote für Führungskräfte und Gremien.
Angebotene Dienstleistungen
- Rechtsberatung und Vertretung für Arbeitnehmer
- Vertretung nach Kündigung
- Überprüfung und Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
- Prüfung und Verhandlung von Abfindungsangeboten
- Beratung und Vertretung nach Abmahnung
- Rechtliche Beratung bei Arbeitsvertragsabschlüssen
- Prüfung der Zulässigkeit von Befristungen
- Beratung bei Schwerbehinderung und Gleichstellung
- Lösung von Problemen am Arbeitsplatz
- Beratung von Betriebsräten in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen
- Interessenausgleich und Sozialplan
- Arbeitszeitenregelung
- Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
- Lohn- und Gehaltsgrundsätze sowie Prämien- und Zielvereinbarungen
- Beratung und Vertretung in Fragen der betrieblichen Mitbestimmung
- Coaching und Training für Betriebsräte
- Seminare für Betriebsräte (Grundlagenseminar soziale Mitbestimmung, Interessenausgleich, Betriebsübergang)
- Systemisches Coaching für Führungskräfte
Die Kanzlei bedient Mandanten in Berlin und bundesweit und verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Vertretung sowohl von Einzelpersonen als auch betrieblicher Gremien. Zusätzliche Expertise wird durch die Autorentätigkeit von Marion Zehe im Bereich Betriebsratsmanagement und durch die regelmäßige Publikation von Fachbeiträgen im Arbeitsrechtblog der Kanzlei gestützt.
