Ley, Holger, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht ist ein spezialisierter Rechtsdienstleister mit Fokus auf strafrechtliche Verteidigung und bietet umfassende Beratung in weiteren zivilrechtlichen Bereichen. Als Fachanwalt für Strafrecht und Mitglied der Schleswig-Holsteinischen Strafverteidigervereinigung zeichnet sich die Kanzlei durch tiefgreifende Expertise und konsequente Mandantenorientierung aus.
Der Ansatz kombiniert fundierte rechtliche Kenntnisse mit praktischer Erfahrung im deutschen Justizsystem. Die Kanzlei vertritt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in komplexen Rechtsangelegenheiten und legt besonderen Wert auf transparente Kommunikation und individuelle Betreuung. Die Tätigkeit unterliegt strengen berufsrechtlichen Standards einschließlich der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Fachanwaltsordnung.
Angebotene Dienstleistungen
- Strafverteidigung (Hauptspezialisierung)
- Rechtsberatung im Strafrecht
- Scheidungsrecht
- Erbrecht
- Vertretung in Zivilrechtssachen
- Vertretung in Verwaltungsrechtssachen
- Mandatsvertretung mit schriftlicher Vollmacht
- Außergerichtliche Streitschlichtung
Die Kanzlei bedient Mandanten in Schleswig und Umgebung und ist für Tätigkeiten in Europa versichert. Die Kommunikation erfolgt in Deutsch, wobei alle Dienstleistungen den deutschen Berufsregeln und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz unterliegen.
