Die KGH Anwaltskanzlei Kreuzer Goßler Horlamus und Partner mbB ist eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Nürnberg, die sich durch umfassende Expertise in zahlreichen Rechtsgebieten auszeichnet. Mit über 20 Jahren Erfahrung seit ihrer Gründung im Jahr 2002 bietet die Kanzlei maßgeschneiderte Lösungen für Privatpersonen und Unternehmen und zeichnet sich durch ein teamorientiertes Beratungskonzept mit spezialisierten Fachanwälten aus.
Der Ansatz der Kanzlei basiert auf fundiertem Fachwissen und langjähriger Praxis in komplexen Rechtsfragen. Jeder der sieben namensgebenden Partner ist auf bestimmte Rechtsbereiche spezialisiert und verfügt über entsprechende Fachanwaltszulassungen. Die Kanzlei betreut Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht und legt besonderen Wert auf individuelle Beratung und transparente Kommunikation. Durch Kooperationen mit internationalen Partnern bietet sie auch grenzüberschreitende Rechtsberatung an.
Angebotene Dienstleistungen
- Arbeitsrecht (Kündigungen, Arbeitsverträge, Betriebsverfassungsrecht)
- Baurecht und Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht (Testamentsgestaltung, Pflichtteilsansprüche, Erbschaftsteuer)
- Familienrecht (Scheidung, Ehevertrag, Unterhalt, Sorgerecht)
- Gesellschaftsrecht (Existenzgründung, Gesellschaftsgründungen)
- Gewerblicher Rechtsschutz (Marken-, Patent- und Urheberrecht)
- Handelsrecht und Handelsvertreterrecht
- Internationales Recht
- Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
- Medizinrecht und Arzthaftungsrecht
- Verkehrsrecht (Verkehrsunfälle, MPU, Bußgeldverfahren)
- Insolvenzrecht und Sanierung
- Vertragsrecht (Dienstvertragsrecht, Reiserecht)
- Schadensersatzrecht und Produkthaftungsrecht
- Versicherungsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Mediation
- Forderungseinzug und Inkassorecht
Die Kanzlei bedient mit Niederlassungen in Nürnberg, Fürth und Bamberg sowie internationalen Kooperationen insbesondere Kunden in der Metropolregion Nürnberg und bietet Beratung in deutscher Sprache an. Die Fachanwälte der Kanzlei verfügen über besondere Anerkennung in den Bereichen Familienrecht, Arbeitsrecht und Baurecht.
