KEDAK.Unternehmensrecht ist eine auf Handels- und Gesellschaftsrecht spezialisierte Wirtschaftskanzlei mit Standorten in München und Berlin. Die Kanzlei zeichnet sich durch ihre Expertise in den Bereichen Directors‘ and Officers‘ Liability, Gesellschafterstreitigkeiten und Unternehmenskauf sowie durch die Nutzung innovativer digitaler Prozesse für eine zeiteffiziente und kostengünstige Rechtsberatung aus.
Unter der Leitung des mehrfach ausgezeichneten Fachanwalts Dr. Freddy Kedak, Mag. iur., berät die Kanzlei konsequent und effektiv im ausschließlichen wirtschaftlichen Interesse ihrer Mandanten, zu denen börsennotierte und mittelständische Unternehmen zählen. Für Fälle außerhalb der eigenen Spezialgebiete verfügt die Kanzlei über ein bewährtes Netzwerk hochqualifizierter Partnerkanzleien.
Angebotene Dienstleistungen
- Gesellschaftsrecht (Aktienrecht, GmbH-Recht, UG-Recht, GmbH & Co. KG, KGaA, GbR, OHG, KG, SE)
- Unternehmensrecht
- Partnerschaftsrecht
- Vereinsrecht
- Stiftungsrecht
- Unternehmensgründung
- Gesellschafterverträge und Satzungen
- Gesellschafterversammlungen
- Kapitalerhöhungen
- Gesellschafterstreitigkeiten und Konfliktlösung
- Vorstands- und Geschäftsführeranstellungsverträge
- Managerhaftung
- Aufsichtsratshaftung
- D&O-Versicherung
- Corporate Governance
- Compliance
- Liquidation von Unternehmen
- Handelsvertreterrecht
- Maklerrecht
- Kommissionsrecht
- Franchising
- Leasing
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Hotelbetriebsverträge
- Gewerbemietverträge
- Mietverträge
- Spieleragenturverträge
- Sponsoringverträge
- Lizenzverträge
- Werbeverträge
- Influencer-Verträge
- Vertriebsverträge
- IT-/Softwareverträge
- Kauf und Verkauf von Unternehmen (M&A)
- Legal Due Diligence
- Fusionen
- Formwechsel
- Seed-Finanzierung
- Finanzierungsrunden
- Beteiligungs- und Investitionsverträge
- Employee Stock Ownership Plans (ESOP)
- Virtual Share Option Plans (VSOP)
- Family Offices
- Privatkunden
- Unternehmensnachfolge
- Stiftungen
- Vermögensnachfolge und Nachfolgeplanung
- Strategische Partnerschaften
- Internationalisierung
- Grundstückskaufverträge
- Hotelübernahmeverträge
- Unternehmensübernahmeverträge
- Post Merger Integration
- Investmentrecht
- Investmentvermittlung
- Prospektrecht
- Aktionärsklagen
- Aktionärsvertretung bei Hauptversammlungen
- Teilnahme an Hauptversammlungen
- Investorenklagen
- Musterverfahren nach dem KapMuG
- Schiedsverfahren
- Ausgleichs- und Abfindungsansprüche
- Squeeze-out
- Übernahmeangebote
- Pflichtangebote
- Transparenz von Beteiligungen
- Deliktsrecht
- Kreditrecht
- Factoring- und Leasingverträge
- Geldwäsche
- Außenwirtschaftsrechtliche Meldungen
- Widerruf von Kredit- und Versicherungsverträgen
- Restrukturierung von Unternehmen
- Distressed M&A
- Debt-Equity Swap
- Durchsetzung und Abwehr von Anfechtungsansprüchen
- Durchsetzung von Insolvenzforderungen
- Vertretung von Gläubigern in Insolvenzplanverfahren
- Geltendmachung von Aussonderungs-, Absonderungs- und Aufrechnungsrechten
- Abwicklung von Vertragsverhältnissen
- Insolvenzanfechtung
- Vertretung vor deutschen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten
Die Kanzlei ist vor allen deutschen Gerichten zugelassen und berät in den Schnittstellenbereichen Investmentrecht, Insolvenzrecht, Immobilienrecht und Vermögensnachfolge. Zu den weiteren Tätigkeitsfeldern zählen die Beratung in Private Equity und Venture Capital.
