KARST RECHTSANWÄLTE ist eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Fokus auf das Arbeitsrecht, insbesondere für Unternehmen der Zeitarbeitsbranche. Die Kanzlei zeichnet sich durch ihre tiefgehende Expertise im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und ihre praxisnahe Beratung aus, die darauf abzielt, Unternehmer von administrativen Belastungen zu befreien und ihren geschäftlichen Erfolg zu sichern.
Mit über zehn Jahren Erfahrung im Bereich Zeitarbeitsrecht bietet das Team um Rechtsanwalt Thomas Karst maßgeschneiderte Lösungen für Zeitarbeitsunternehmen, die mit den komplexen rechtlichen Anforderungen und behördlichen Prüfungen konfrontiert sind. Der einzigartige AÜG-CHECK identifiziert und bewertet konkrete Risiken im Tagesgeschäft, ermöglicht klare Entscheidungen und sichert die dauerhafte Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Die Kanzlei richtet sich primär an Unternehmer und Geschäftsführer von Zeitarbeitsfirmen, die rechtliche Sicherheit und operative Effizienz anstreben.
Angebotene Dienstleistungen
- Rechtsberatung im Arbeitsrecht
- Anwalt für Arbeitsrecht
- Beratung zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
- AÜG-CHECK Risikobewertung und Compliance-Prüfung
- Vertretung in behördlichen Prüfverfahren (z.B. Bundesagentur für Arbeit)
- Unterstützung bei Erlaubnisverfahren zur Arbeitnehmerüberlassung
- Abwehr von Ermittlungs- und Widerspruchsverfahren
- Beratung zu Tarifverträgen in der Zeitarbeit (z.B. GVP Tarifvertrag)
- Betriebsprüfungsvorbereitung und -begleitung
- Gestaltung von Arbeitsverträgen und Compliance-Richtlinien
- Unterstützung bei Recruiting- und Personalprozessen
Die Kanzlei bedient deutschlandweit Mandanten aus der Zeitarbeitsbranche und kommuniziert in deutscher Sprache. Bemerkenswerte Erfolge umfassen die erfolgreiche Einstellung von Ermittlungsverfahren, die Wiedererlangung widerrechtlich verweigerter Erlaubnisse und die durchgängig beanstandungsfreie Bewältigung von Betriebsprüfungen für ihre Klienten.
