Die Kanzlei Lobinger ist eine spezialisierte Anwaltskanzlei mit Fokus auf das Künstlersozialversicherungsrecht. Unter der Leitung von Rechtsanwältin Anja Lobinger bietet die Kanzlei professionelle Rechtsberatung für Künstler, Publizisten und Unternehmen in allen Fragen der Künstlersozialkasse (KSK). Was sie auszeichnet, ist ihre klare Konzentration auf dieses Nischengebiet des Sozialrechts und ihr pragmatischer, unkomplizierter Beratungsansatz ohne versteckte Verpflichtungen oder Mitgliedschaften.
Der Ansatz der Kanzlei ist darauf ausgerichtet, schnelle und effektive Hilfe zu bieten, oft bereits durch kurze telefonische Beratungen. Mit über einem Jahrzehnt Erfahrung in der KSK-Beratung seit 2011 verfügt Anja Lobinger zudem über umfassende praktische Einblicke aus vorherigen Tätigkeiten in PR-Agenturen, Redaktionen und der Kommunikationsabteilung einer Bank. Die Kanzlei richtet sich primär an selbständige Kreative wie Journalisten, Autoren, Künstler und Designer sowie an Unternehmen, die als Verwerter KSK-Abgaben entrichten müssen.
Angebotene Dienstleistungen
- KSK-Beratung für Künstler und Publizisten zu Versicherungsfragen
- KSK-Beratung für Unternehmen zu Abgabepflichten
- Beratung und Vertretung bei KSK-Prüfungen
- Hilfe bei KSK-Anträgen und Statusfragen
- Beratung zu KSK-Abgaben und Betriebsprüfungen
- Rechtliche Einschätzung bei Statusänderungen und unständiger Beschäftigung
- Unterstützung bei Rentenversicherungsprüfungen
- Beratung zu Krankenversicherungspflicht im KSK-Kontext
- KSK-Service zum Pauschalpreis mit Generalvollmacht für laufende Korrespondenz
- Telefonische und Videoberatungen
Die Kanzlei berät bundesweit und bietet flexible Kommunikationswege per E-Mail, Telefon oder Videokonferenz. Neben Deutsch werden Beratungen in der allgemeinen Geschäftssprache angeboten. Bemerkenswert ist die Tätentätigkeit von Anja Lobinger als Referentin für namhafte Verbände und Institutionen wie das Deutschlandradio und den DJV Baden-Württemberg.
