Die Kanzlei für Medizinrecht unter der Leitung von Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr ist eine spezialisierte Kanzlei mit Fokus auf das gesamte Medizinrecht. Als Fachanwalt für Medizinrecht zeichnet sich Herr Mohr durch seine tiefgreifende Expertise und Konzentration auf dieses komplexe Rechtsgebiet aus.
Der Ansatz der Kanzlei ist auf die umfassende Betreuung von Mandanten in medizinrechtlichen Angelegenheiten ausgerichtet, wobei sowohl Privatpersonen als auch medizinische Einrichtungen zu den Zielkunden zählen. Die langjährige Erfahrung und Spezialisierung ermöglichen eine präzise Beratung und Vertretung in diesem sensiblen Bereich.
Angebotene Dienstleistungen
- Rechtsdienstleistungen im Medizinrecht
- Beratung und Vertretung bei Arzthaftungsfällen
- Vertretung in Behandlungsfehlerverfahren
- Beratung zu Patientenrechten
- Vertretung vor Gerichten und Schlichtungsstellen
- Beratung für medizinische Einrichtungen und Ärzte
