Die Kanzlei für Englisches Recht und Europarecht unter der Leitung von Anke Dorothea Junghänel LL.M. Eur., Lic. jur. ist eine spezialisierte Anwaltskanzlei mit Fokus auf internationale Rechtsangelegenheiten. Die Kanzlei zeichnet sich durch ihre Expertise im Recht von England und Wales, dem EU-Recht sowie dem Internationalen Recht aus und bietet sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen kompetente und einfühlsame Beratung.
Mit über drei Jahrzehnten Erfahrung verbindet die Kanzlei theoretische Exzellenz mit praktischer Anwendung, insbesondere in internationalen Erbfällen, Wirtschaftsverträgen und britisch-deutschen Familiensachen. Die mehrsprachige Expertise (Deutsch, Englisch, Französisch) und internationale Kooperationen mit Kanzleien in London, Manchester und anderen europäischen Standorten ermöglichen eine grenzüberschreitende Rechtsberatung für Mandanten aus Deutschland, UK und international.
Angebotene Dienstleistungen
- Beratung im englischen Recht (Recht von England und Wales)
- Europarecht und EU-Rechtsangelegenheiten
- Internationales Recht und Rechtsvergleichung
- Internationale Erbsachen und Nachlassabwicklung
- Wirtschaftsverträge und internationales Wirtschaftsrecht
- Britisch-deutsche Familiensachen
- Gesellschaftsrecht (Company Law) für internationale Mandanten
- Erstellung von rechtlichen Gutachten
- Vertragsgestaltung und -prüfung
- Kooperationen mit deutschen und internationalen Anwaltskanzleien
- Betreuung von Wirtschaftsmandaten in Bereichen wie IT, Maschinenbau, Pharmabranche, Handel und Möbeldesign
- Beratung bei internationalen Wohnsitz- und Eigentumsfragen
Die Kanzlei bedient Mandanten weltweit, mit besonderem Fokus auf deutsch-britische und EU-weite Angelegenheiten, und verfügt über langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Gerichten, Notaren und internationalen Partnern.
