Kanzlei Dr. Jörg Burkhard ist eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit den Fachanwaltsbezeichnungen für Steuerrecht und Strafrecht. Die Kanzlei zeichnet sich durch ihre tiefgreifende Expertise in den Bereichen Steuerstrafrecht, Betriebsprüfung und steuerliche Streitverfahren aus und bietet mandantenzentrierte Lösungen mit über 30 Jahren Berufserfahrung.
Der Ansatz der Kanzlei kombiniert absolute Professionalität mit persönlicher und fachlicher Kompetenz, wobei der größtmögliche Erfolg der Mandanten im Mittelpunkt steht. Dr. Burkhard verfügt über eine einzigartige Ausbildung beim Finanzamt und Finanzgericht, was ihm ein praxisnahes Verständnis der Behördenprozesse verleiht. Die Kanzlei richtet sich insbesondere an Privatpersonen und Unternehmen, die mit steuerrechtlichen und strafrechtlichen Herausforderungen konfrontiert sind, einschließlich komplexer Ermittlungsverfahren, Betriebsprüfungen und Selbstanzeigen.
Angebotene Dienstleistungen
- Steuerstrafrecht (vorsätzliche Steuerhinterziehung, Steuerfahndung, Durchsuchung, Beschlagnahme, Mitwirkung in der Durchsuchung, Schweigerechte, steuerliche Mitwirkungspflicht, U-Haft-Abwehr, Auskunftsverweigerungsrechte, CD-Ankäufe, verbotene Mehrfachverteidigung, eigene Ermittlungen des Verteidigers, Beweisanträge, Verteidigungsstrategie)
- Steuerrecht (Einspruchsverfahren, Einspruchseinlegung und -begründung, Gespräche und Verhandlungen mit Finanzbehörden, Erörterungstermin, Ausschlussfrist, Beweismittel, Klageeinlegung, Klagebegründung, gerichtliches Verfahren, Akteneinsicht, mündliche Verhandlung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, Verfassungsbeschwerde)
- Betriebsprüfung (Vorbereitung der Prüfung, Datenzugriff, Datenträgerüberlassung, Prüfungsablauf, Mitwirkungspflichten, Exposé, Schlussbesprechung, Betriebsprüfungsbericht, Prüfungsmethoden, sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung, DRV-Prüfung, GdPdU)
- Kassenrecht (Kassennachschau, zulässige Kassensysteme, ordnungsgemäße Kassenführung, Belegausgabeverpflichtung, elektronische Kassen, Kassenbuch, Kassenbericht, Gegenbeweis der mangelnden Manipulationsmöglichkeiten)
- Schwarzarbeit und Arbeitgeberstrafrecht (Lohnsteuerhinterziehung, illegale Beschäftigung, vorenthaltene Arbeitsentgelte, Abdeckrechnungen, Barzahlungen, Scheinselbständigkeit, mittelbare illegale Beschäftigung)
- Selbstanzeige und Tax Compliance (§ 153 AO, § 371 AO, Sperrwirkungstatbestände, Zuschläge nach § 398a AO, Betriebsprüfungs-Check)
- Vollstreckungsabwehr (Aussetzung der Vollziehung, einstweilige Verfügung, Stundung, Zahlungsverjährung)
- Vertretung in Zollfahndungsverfahren
- Beratung bei steuerlicher Mitwirkungspflicht und Beweismittelerhebung
- Vertretung bei Verfassungsbeschwerden im Steuerrecht
Die Kanzlei bedient Mandanten in den Regionen Wiesbaden, Frankfurt am Main und Taunusstein und bietet Notfallunterstützung bei Haft, Durchsuchung oder Anklage. Dr. Burkhard verfügt über herausragende Mandantenbewertungen, die seine Expertise, Empathie und clevere Prozessführung hervorheben.
