Die Kanzlei Dr. Christiane Werle ist eine spezialisierte Anwaltskanzlei für Medizinrecht, die sich ausschließlich auf die rechtliche Beratung und Vertretung von Leistungserbringern im Gesundheitswesen konzentriert. Mit einer klaren Fokussierung auf die Bedürfnisse von Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern bietet sie maßgeschneiderte Lösungen in allen medizinrechtlichen Fragestellungen.
Dr. Christiane Werle verfügt über umfassende Erfahrung im Medizinrecht, die sie durch Tätigkeiten in spezialisierten Kanzleien sowie in der Rechtsabteilung des Klinikums der Universität München sammeln konnte. Ihr Ansatz verbindet juristische Expertise mit einem tischem Verständnis für die praktischen Anforderungen des Gesundheitswesens. Die Kanzlei zeichnet sich durch ein engmaschiges Netzwerk an Fachkollegen verschiedener Rechtsgebiete aus, um auch komplexe, fachübergreifende Mandate umfassend betreuen zu können.
Angebotene Dienstleistungen
- Anwalt für Medizinrecht
- Vertrags(zahn)arztrecht (Zulassungen, Nachbesetzungsverfahren, Ermächtigungen, Zweigpraxen, Anstellungen)
- Praxisübernahme und Praxisabgabe
- Gestaltung (zahn-)ärztlicher Kooperationen (Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren)
- (Zahn)ärztliches Berufsrecht
- Arbeitsrecht in der (Zahn)Arztpraxis
- Rechtsfragen im und rund um das Krankenhaus
- Krankenhausvergütungsrecht (Strukturprüfungen, Auseinandersetzungen mit dem Medizinischen Dienst, gerichtliche Abrechnungsstreitigkeiten mit Krankenkassen)
- Erfüllung von Strukturmerkmalen und Mindestmerkmalen der OPS-Codes
- Auslegung von G-BA-Richtlinien
- Wahlleistungen
- Kooperationen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Leistungserbringern (Konsiliarärzte, Belegärzte, Medizinische Versorgungszentren)
- Gestaltung von Kooperationsvereinbarungen
- Arbeitsrecht im Krankenhaus und in der Arztpraxis
Die Kanzlei bedient Leistungserbringer im Gesundheitswesen, insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und (zahn)ärztliche Kooperationen. Dr. Christiane Werle ist Fachanwältin für Medizinrecht und promovierte in einem medizinrechtlichen Thema, was ihre herausragende Qualifikation in diesem spezialisierten Rechtsgebiet unterstreicht.
