Jörn Franz Rechtsanwalt ist eine spezialisierte Fachanwaltskanzlei mit den Schwerpunkten Medizinrecht und Arbeitsrecht. Die Kanzlei zeichnet sich durch ihre praxisnahe und lösungsorientierte Betreuung von Leistungserbringern im Gesundheitswesen aus und bietet interdisziplinäre Expertise durch enge Kooperation mit einer Steuerberatungskanzlei.
Der Fachanwalt Jörn Franz begleitet Mandanten während des gesamten Berufslebens – von der Praxiseröffnung bis zur Praxisabgabe – und verbindet langjährige Berufserfahrung mit spezifischer Expertise in rechtsgebietsübergreifenden Verfahren. Die Kanzlei richtet sich primär an Ärzte, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Apotheker sowie andere Gesundheitsdienstleister, bietet aber auch umfassende Beratung für Unternehmen und Privatpersonen in weiteren Rechtsgebieten.
Angebotene Dienstleistungen
- Medizinrecht: Vertragsarztrecht, Berufsrecht der Heilberufe, Heil- und Hilfsmittelrecht
- Arbeitsrecht: Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, insbesondere für Leistungserbringer im Gesundheitswesen
- Gesellschaftsrecht: Gründung und Gestaltung von Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ, Praxisgemeinschaften
- Sozialrecht: Vertretung in Antrags- und Widerspruchsverfahren sowie vor Sozialgerichten
- Mietrecht: Wohnungs- und Gewerbemietrecht, Praxis-Mietverträge, außergerichtliche und prozessuale Vertretung
- Vertretung in berufsrechtlichen Angelegenheiten
- Beratung zu Vergütungsfragen der Heilberufe
- Gestaltung von Kooperationsverträgen unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte
- Betreuung bei Praxisgründung, -übernahme und -abgabe
- Interdisziplinäre Beratung in rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen
Die Kanzlei bedient primär Mandanten in Brandenburg an der Havel und Potsdam und bietet deutschsprachige Beratung. Rechtsanwalt Jörn Franz ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht.
