Höfle – Schmidt – Eilers ist eine traditionsreiche Rechtsanwaltskanzlei mit angeschlossenem Notarbüro in Groß-Gerau, die seit ihrer Gründung im Jahr 1931 zu den etablierten Anwaltskanzleien der Region zählt. Die Kanzlei zeichnet sich durch ihre langjährige Erfahrung, Fachanwaltschaften in mehreren Schlüsselbereichen und eine umfassende Betreuung in allen rechtlichen Angelegenheiten aus.
Der Ansatz der Kanzlei kombiniert fachlich hochwertige, kompetente Beratung mit ziel- und erfolgsorientierter Vertretung sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich. Das dreiköpfige Team, darunter ein Rechtsanwalt und Notar, verfügt über anerkannte Expertise in Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht und Familienrecht. Besondere Auszeichnungen und wiederholte Nennungen in Fachpublikationen unterstreichen die herausragende Reputation, insbesondere im Verkehrs- und Versicherungsrecht.
Angebotene Dienstleistungen
- Verkehrsrecht: Regulierung von Schadenersatz und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfällen, Vertretung gegenüber Kaskoversicherungen, KFZ-Vertragsrecht, Bußgeldsachen, Verkehrsstrafrecht, Fahrerlaubnisrecht
- Arbeitsrecht: Beratung und Vertretung für Arbeitnehmer und Unternehmen bei Kündigung, Kündigungsschutz, Gehaltsansprüchen, Urlaubsansprüchen, Abmahnungen, Arbeitszeugnissen, Arbeits- und Aufhebungsverträgen, individuellem und kollektivem Arbeitsrecht
- Versicherungsrecht: Allgemeines Versicherungsrecht, Regress von Versicherern und Sozialversicherungsträgern, Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Fahrerschutzversicherung
- Familienrecht: Vertretung in Familiensachen bei Trennung, Ehescheidung, Unterhalts- und Sorgerechtsangelegenheiten, Zugewinnausgleich, Ansprüchen im Familienrecht
- Privates Bau- und Werkvertragsrecht: Beratung bei Bau- und Werkmängeln, Ansprüchen aus Bau- und Werkverträgen, Architektenrecht, Vertretung für Bauherren, Auftraggeber, Unternehmer und Architekten
- Erbrecht: Beratung in Erbrechtsfragen, Vermögensnachfolge, Testamenten, Erbverträgen, Pflichtteilsvermeidung, Geltendmachung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche
- Allgemeines Zivilrecht: Kaufvertragsrecht, Reisevertragsrecht, Leasingverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vertragsansprüche, Mängel bei Kaufsachen, KFZ-Kaufverträge
- Mietrecht: Beratung für Vermieter und Mieter zu Mietverträgen, Kündigung, Mietminderung, Mietnebenkosten, Vertragsgestaltung
- Notardienstleistungen: Beurkundung von Grundstückskauf- und -überlassungsverträgen, Testamenten, Erbverträgen, Eheverträgen, Scheidungsfolgevereinbarungen, Schenkungsverträgen, General- und Vorsorgevollmachten, Grundschuldbestellungen, Vollstreckbarerklärung privater Urkunden, Anwaltsvergleichen, Schiedssprüchen, Gründung und Umgestaltung von Gesellschaften, Unterschriftsbeglaubigungen
Die Kanzlei vertritt Mandanten bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten und bedient sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen mit einem Schwerpunkt auf transparente, mandantenzentrierte Lösungen.
