Hagmann und Oerder ist eine spezialisierte Strafrechtskanzlei, die sich durch herausragende Expertise und bundesweite Vertretungsbefugnis auszeichnet. Die Kanzlei bietet umfassende strafrechtliche Verteidigung in allen Verfahrensstadien – von Ermittlungsverfahren über erstinstanzliche Gerichtsverhandlungen bis hin zu Berufungen und Revisionen.
Die Partner der Kanzlei verbinden praktische Erfahrung mit wissenschaftlicher Sorgfalt und sind als Autoren für Fachpublikationen tätig. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Erstellung von Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerden. Herr Rechtsanwalt Hagmann wurde mehrfach vom FOCUS als „Deutschlands TOP-Anwalt“ im Strafrecht ausgezeichnet, was die außergewöhnliche Fachkompetenz der Kanzlei unterstreicht.
Angebotene Dienstleistungen
- Strafverteidigung in Ermittlungsverfahren
- Vertretung vor allen Strafgerichten in Deutschland
- Berufungen und Revisionen
- Verfassungsbeschwerden
- Menschenrechtsbeschwerden
- Arbeitsstrafrecht
- Staatsschutzverfahren
- Maßregelvollzug
- Auslieferungsverfahren
- Sexualstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Kapitalstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Arzneimittelstrafrecht
- Strafvollstreckung
- Verteidigung bei Vernehmungen
- Vertretung bei Festnahme und Verhaftung
- Rechtliche Begleitung bei Hausdurchsuchungen
- Vertretung bei EDV-Behandlung
- Rechtliche Unterstützung bei Blutentnahmen
- Vertretung in Fällen von Telefonüberwachung
- Wahlgegenüberstellungen
Die Kanzlei verfügt über besondere Expertise im Bereich der Menschenrechtsbeschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH). Beide Partner sind als Fachautoren tätig und wurden für ihre herausragende Arbeit im Strafrecht mehrfach ausgezeichnet.
