Die Frohnauer Heinrich Rechtsanwaltskanzlei ist eine spezialisierte Kanzlei in Regensburg, die sich durch ihre kompetente und engagierte Vertretung in zentralen Rechtsgebieten auszeichnet. Unter der Leitung von Rechtsanwalt Heinrich Frohnauer, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht, setzt sich die Kanzlei mit dem Anspruch ein, für jedes individuelle juristische Problem die bestmögliche Lösung zu finden und Mandanten bundesweit vor Gerichten zu vertreten.
Mit über drei Jahrzehnten Berufserfahrung seit der Kanzleigründung 1989 verbindet Heinrich Frohnauer praktische Expertise mit akademischem Wissen, da er auch als Dozent für Sozialrecht tätig ist. Der Ansatz der Kanzlei zeichnet sich durch Transparenz in der Kostenkommunikation, Angebote wie Kurzberatungen zur ersten Einschätzung sowie die Unterstützung bei Beratungs- und Prozesskostenhilfe aus. Zielkunden sind Privatpersonen und Mandanten, die Beratung und Vertretung in sensiblen Lebensbereichen wie Familie, Arbeit und sozialer Absicherung benötigen.
Angebotene Dienstleistungen
- Familienrecht (Unterhaltsrecht, Güterrecht, Scheidung, Sorgerecht, Vormundschaft, Pflegschaft)
- Arbeitsrecht (Arbeitsvertragsgestaltung, Vertragsüberprüfung, Kündigungsschutz, Vertretung vor Arbeitsgerichten)
- Sozialrecht (Rentenversicherungsrecht, Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe, Krankenversicherungsrecht, Pflegeversicherungsrecht)
- Betreuungsrecht (Betreuungsverfahren, rechtliche Betreuungen, Vertretung gegenüber Betreuungsbehörden und -gerichten)
- Kurzberatung zur rechtlichen Erstorientierung
- Vertretung vor Amts- und Landgerichten
- Unterstützung bei Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
- Abwicklung von Rechtsschutzversicherungsangelegenheiten
Die Kanzlei bedient Mandanten bundesweit mit Schwerpunkt in Regensburg und ist in deutscher Sprache tätig. Besondere Erfolge umfassen die langjährige Anerkennung als Fachanwalt in zwei Rechtsgebieten sowie die kontinuierliche Erweiterung der Expertise in sozial- und betreuungsrechtlichen Fragestellungen.
