Folkert Beckmann Fachanwalt für Erbrecht / Notar a.D. ist eine spezialisierte Kanzlei, die sich auf die umfassende Beratung und Vertretung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten konzentriert. Als ehemaliger Notar und Fachanwalt für Erbrecht vereint Herr Beckmann notarielle Expertise mit anwaltlicher Prozessführung und bietet seinen Mandanten eine einzigartige Kombination aus gestalterischer und streitiger Praxis.
Der Ansatz der Kanzlei zeichnet sich durch langjährige Erfahrung und tiefgehendes Fachwissen im deutschen Erbrecht aus. Herr Beckmann berät private Mandaten bei der Nachlassplanung, Testamentsgestaltung und der Abwicklung von Erbfällen, wobei er stets eine pragmatische und lösungsorientierte Herangehensweise verfolgt. Sein Hintergrund als Notar a.D. ermöglicht ihm zudem, Mandanten besonders umfassend in notariell beurkundeten Vorgängen zu begleiten.
Angebotene Dienstleistungen
- Beratung und Gestaltung von Testamenten
- Erstellung von Erbverträgen
- Nachlassplanung und Vermögensnachfolge
- Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsansprüche
- Abwicklung von Erbschaften
- Vertretung in Erbstreitigkeiten
- Notarielle Beurkundungen (durch Fachkenntnis aus notarieller Tätigkeit)
- Beratung zu Schenkungen und lebzeitiger Vermögensübertragung
