Florian Diedrich: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Migrationsrecht ist eine spezialisierte Kanzlei mit Fokus auf Ausländer- und Migrationsrecht sowie strafrechtlichen Fragestellungen im Kontext des Aufenthaltsrechts. Der Fachanwalt bietet bundesweite anwaltliche Vertretung und zeichnet sich durch eine ehrliche, umfassende Aufklärung über rechtliche Möglichkeiten sowie die konsequente Interessenvertretung seiner Mandanten aus.
Der Ansatz kombiniert maßgeschneiderte Beratung mit gerichtlicher und außergerichtlicher Durchsetzung individueller Anliegen. Besondere Expertise besteht in der Verteidigung bei ausländerstrafrechtlichen Delikten, die nur von Drittstaatsangehörigen begangen werden können. Die Kanzlei richtet sich sowohl an Privatpersonen mit aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen als auch an Mandanten mit komplexen Verfahren im Migrationsstrafrecht.
Angebotene Dienstleistungen
- Aufenthaltserlaubnis (inkl. § 16a AufenthG für Ausbildung, § 16b AufenthG für Studium, § 16f AufenthG für Sprachkurse)
- Visum (Heiratsvisum, Remonstration, Verlängerung)
- Niederlassungserlaubnis (für Fachkräfte und Kinder)
- Einbürgerung
- Duldung
- Ausweisung und Abschiebung (inkl. Abschiebungshaft und Aufenthaltsbeendigung)
- Freizügigkeitsrecht für EU-Bürger
- Einreisesperre
- Familienzusammenführung (Anerkennung von Scheinehen)
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG)
- Integrationskursberatung
- Fiktionsbescheinigung
- Untätigkeitsklage
- Ausländerstrafrecht (illegale Einreise, illegaler Aufenthalt, Einschleusen von Ausländern, falsche Angaben gegenüber Behörden)
- Anhörungsvertretung
Die Kanzlei bedient Mandanten bundesweit und bietet Beratung in deutscher Sprache an. Besondere Erfolge werden in der Durchsetzung von Aufenthaltsrechten und der Abwehr von Abschiebungen erzielt.
