Fachanwalt für Erbrecht RA Heinrich Bruns ist ein spezialisierter Rechtsdienstleister in Bremen mit Fokus auf Erbrecht, Testamenten und Vermögensnachfolge. Als seit über 25 Jahren zugelassener Rechtsanwalt und seit 2014 zertifizierter Fachanwalt für Erbrecht zeichnet sich die Kanzlei durch fundierte Expertise, kontinuierliche Fortbildung und hohes Engagement in der Mandatsbetreuung aus.
Der Ansatz kombiniert langjährige praktische Erfahrung mit modernen Beratungsformen wie telefonischen und Video-Konsultationen. Neben der Tätigkeit als Fachanwalt agiert Heinrich Bruns auch als gerichtlich bestellter Berufsbetreuer und Nachlasspfleger, was tiefe Einblicke in die praktische Umsetzung erbrechtlicher Fragestellungen ermöglicht. Die Kanzlei richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Erbengemeinschaften, die professionelle Unterstützung bei der Nachlassregelung benötigen.
Angebotene Dienstleistungen
- Beratung und Erstellung von Testamenten (Einzeltestamente, gemeinschaftliche Testamente, Erbverträge)
- Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Nachlassbewertung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Beratung im Immobilienrecht (Kauf/Verkauf, Grundstückskaufverträge, Schadensersatzansprüche)
- Regelung von Grundstücksrechten (Wohnrechte, Reallasten, Wegerechte)
- Beratung bei Schenkungen und Nachlassplanung
- Vertretung in gerichtlichen Verfahren des Erb- und Familienrechts
- Scheidungsrechtliche Beratung und Vertretung
Die Kanzlei bedient Mandanten in Bremen und Umgebung und bietet Beratung in deutscher Sprache an. Die mehr als 25-jährige Zulassung sowie die zusätzlichen Qualifikationen als Berufsbetreuer und Nachlasspfleger unterstreichen die umfassende Kompetenz in den angebotenen Rechtsgebieten.
