Fachanwalt für Erbrecht Dr. Claus-Henrik Horn ist ein spezialisierter Rechtsanwalt mit Fokus auf erbrechtliche Angelegenheiten, der Mandanten deutschlandweit vertritt. Als Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und Mitglied in bedeutenden Fachausschüssen zeichnet er sich durch herausragende Expertise und langjährige Praxiserfahrung aus.
Der Ansatz kombiniert höchstpersönliche, vertrauliche Betreuung mit strategischer Fallentwicklung. Die Mandantschaft besteht überwiegend aus Privatpersonen, die von der Spezialisierung auf Pflichtteilsrecht, Testamentsauslegung und Testamentsgestaltung profitieren. Die Reputation wird durch zahlreiche Fachpublikationen, Dozententätigkeiten und die Führung in renommierten Anwaltslisten wie FOCUS, WirtschaftsWoche und Capital untermauert.
Angebotene Dienstleistungen
- Beratung und Vertretung im Pflichtteilsrecht
- Testamentsauslegung bei unklaren letztwilligen Verfügungen
- Maßgeschneiderte Testamentsgestaltung
- Erstellung von Schenkungsverträgen
- Zweitmeinung in laufenden Nachlasssachen
- Vorträge für Privatpersonen zu erbrechtlichen Themen
- Fortbildungen für Juristen
- Fachbeiträge in juristischen Zeitschriften
Neben der anwaltlichen Tätigkeit ist Dr. Horn als Lehrbeauftragter an der Universität Münster tätig und verfasst Fachbücher, die von Kollegen in der Praxis genutzt werden. Die Beratung erfolgt in deutscher Sprache mit bundesweitem Mandantenkreis.
