Dr. jur. Burkhard Fassbach ist ein auf Corporate Compliance, Whistleblowing-Systeme und Organhaftungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt mit eigener Praxis in Frankfurt am Main. Seit seiner Zulassung im Jahr 1998 zeichnet er sich durch tiefgreifende Expertise in komplexen Compliance-Fragestellungen und einer praxisnahen, präventiven Beratungsphilosophie aus.
Sein Ansatz verbindet wissenschaftliche Fundierung mit strategischer Umsetzung, wobei er insbesondere Unternehmen bei der Implementierung effektiver Compliance-Strukturen und der Abwehr von Haftungsrisiken unterstützt. Durch seine Promotion im US-amerikanischen Reorganisationsrecht und langjährige Erfahrung in der Beratung von Führungsgremien verfügt er über ein einzigartiges Verständnis für internationale Regulierungsrahmen und deren nationale Auswirkungen.
Angebotene Dienstleistungen
- Beratung zu Corporate Compliance
- Implementierung von Whistleblowing-Systemen
- Durchführung interner Untersuchungen
- Beratung zur Organhaftung (Vorstände und Aufsichtsräte)
- Gestaltung und Optimierung von D&O-Versicherungen
- Regressabwehr bei Bußgeldern und Schadensersatzansprüchen
- Compliance-Management-Systeme
- Beratung zu Compliance-Kommunikation und Meldesystemen
- Ethikrichtlinien und Compliance-Strukturen für öffentliche Institutionen
- Asset Protection und Vermögenssicherung
Seine Mandantschaft umfasst vorrangig Unternehmen und deren Organwalter, die mit komplexen Compliance-Herausforderungen, regulatorischen Risiken oder Haftungsfragen konfrontiert sind. Dr. Fassbachs publizistische Tätigkeit und Fachvorträge unterstreichen seine Rolle als thought leader im Compliance-Umfeld.
