Die Kanzlei Dr. h.c. Stefan Götzfried ist eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Fokus auf Familien- und Erbrecht, die seit ihrer Gründung im Jahr 2011 mandantennah und wirtschaftlich orientiert agiert. Durch umfassende Erfahrungen in verschiedenen Rechtsgebieten und die Absolvierung mehrerer Fachanwaltsausbildungen bietet die Kanzlei qualifizierte Beratung sowie engagierte außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.
Der Ansatz der Kanzlei zeichnet sich durch persönliche Betreuung und besonderes Augenmerk auf vorausschauende Vorsorgeplanung aus, insbesondere durch lebzeitige Vermögensübertragungen und individuelle Testamentsgestaltung. Neben der Spezialisierung auf Familien- und Erbrecht werden auf Anfrage auch regionale Betriebe, institutionelle Mandanten und Privatpersonen in ausgewählten anderen Rechtsgebieten beraten und vertreten.
Angebotene Dienstleistungen
- Rechtsanwalt für Familienrecht
- Scheidung
- Trennung
- Unterhaltssachen
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Kindschaftssachen/elterliche Sorge
- Adoptionen
- Anwalt für Erbrecht
- Durchsetzung von Erbansprüchen
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Vorsorgeberatung
- Testamentsgestaltung
- Vorsorgevollmachten
- Patientenverfügungen
- Lebzeitige Übertragung von Immobilien
- Hofübergaben
- Beratung und Vertretung in weiteren Rechtsgebieten auf Anfrage
