Dieter Franck, Fachanwalt für Strafrecht ist eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Fokus auf strafrechtliche Mandate. Als zugelassener Fachanwalt für Strafrecht bietet er persönliche, vertrauensvolle und kompetente Beratung mit flexiblen Besprechungszeiten, wobei er sich als Dienstleister für seine Mandanten versteht.
Mit langjähriger Erfahrung seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt 1986 und als Fachanwalt für Strafrecht seit 1999 verfügt er über besondere Expertise in der zivil-militärischen Zusammenarbeit. Sein Ansatz zeichnet sich durch frühzeitiges Tätigwerden in Verfahren aus, um Ergebnisse zugunsten der Mandanten zu beeinflussen, und richtet sich sowohl an Privatpersonen als Opfer oder Beschuldigte wie auch an Betroffene in Betreuungsangelegenheiten.
Angebotene Dienstleistungen
- Strafrecht: Vertretung im Ermittlungsverfahren, Verteidigung in Hauptverhandlungen, Opferbeistand
- Ordnungswidrigkeitenrecht: Beistand in Bußgeldverfahren, Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten
- Straßenverkehrsrecht: Unfallschadenregulierung, Vertretung bei Entzug und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Bußgeldverfahren
- Betreuungsrecht: Kontrolle von gesetzlichen Betreuern, Tätigkeit als Kontrollbetreuer für Bevollmächtigte
Die Kanzlei bedient Mandanten in Rastatt und Umgebung und ist in deutscher Sprache tätig, wobei die langjährige Praxis und Spezialisierung im Strafrecht zu bemerkenswerten Erfolgen in der Gestaltung von Verfahren beiträgt.
