Die italienische Kanzlei ist eine auf italienisches Recht spezialisierte deutsch-italienische Rechtsanwaltskanzlei mit einem Netzwerk von Standorten in beiden Ländern. Seit 2006 bietet sie kompetente und schnelle Rechtsberatung mit Schwerpunkten im Immobilienrecht und Erbrecht, zählt auf diesen Gebieten zu den angesehensten Kanzleien in Deutschland und vertritt Mandanten sowohl in Zivil- als auch Strafsachen.
Durch die enge Zusammenarbeit von Anwälten in Deutschland und Italien gewährleistet die Kanzlei eine nahtlose grenzüberschreitende Vertretung. Der Ansatz kombiniert tiefgreifende Kenntnisse der italienischen Rechtsordnung mit deutscher Präzision, was besonders für Privatpersonen und Unternehmen mit bilateralen Bezügen wertvoll ist. Besondere Expertise besteht in der Beratung bei Immobilienkäufen, Erbangelegenheiten und der Durchsetzung von Ansprüchen in Italien.
Angebotene Dienstleistungen
- Italienisches Immobilienrecht
- Italienisches Erbrecht
- Arbeitsrecht
- Medizinrecht und Arzthaftungsrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Inkasso und Zwangsvollstreckung in Italien
- Schadenersatz nach Unfall in Italien und Deutschland
- Strafrecht
- Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
- Unfallregulierung in Italien
- Beantragung der italienischen Steuernummer
- Immobilienauskünfte
- Personenauskunft Italien
- Wirtschaftsauskünfte Italien
- Urkundenbestellung in Italien
- KfZ-Halter Auskunft
- Beratung zu elterlicher Verantwortung
- Scheidungsrecht
- Unterhaltsansprüche
- Vollstreckung von Ansprüchen
- Prozesskostenhilfe
- Entschädigung der Opfer von Straftaten
Die Kanzlei bedient Mandanten in Deutschland und Italien und bietet Beratung in deutscher und italienischer Sprache an. Mit Standorten in acht Städten und einem etablierten Netzwerk stellt sie eine durchgängige Betreuung in bilateralen Rechtsfragen sicher.
