Büring, Dietrich, Hecht Rechtsanwälte ist eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in Stuttgart, die sich durch ihre umfassende Expertise und langjährige Berufserfahrung auszeichnet. Die Kanzlei vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und bietet maßgeschneiderte Lösungen in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Unter der Leitung von Rechtsanwältin Kerstin Dietrich, die seit 1995 im Arbeitsrecht tätig ist und über mehr als 25 Jahre Berufserfahrung verfügt, kombiniert die Kanzlei tiefgreifendes Fachwissen mit strategischer Prozessführung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Beratung in internationalen Kontexten, insbesondere bei Auslandseinsätzen von Mitarbeitern, sowie auf der Gestaltung komplexer Vertrags- und Trennungsszenarien. Der Perspektivwechsel zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung ermöglicht eine besonders umsichtige und vorausschauende Beratung.
Angebotene Dienstleistungen
- Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht
- Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
- Beratung zu Fragen der Arbeitszeit
- Unterstützung bei Kündigungen und Änderungskündigungen
- Erhebung von Kündigungsschutzklagen
- Beratung bei befristeten Arbeitsverträgen
- Gestaltung von Geschäftsführer- und Vorstandsdienstverträgen
- Spezielle Zusatzvereinbarungen für Auslandseinsätze (Expatriates)
- Strategische und taktische Beratung im laufenden Arbeitsverhältnis
- Vorbereitung von Trennungsszenarien und Ausstiegsstrategien
- Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen (inkl. Mannheimer Modell)
- Anfechtung von unter Druck abgeschlossenen Verträgen
- Beratung im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
- Vertretung vor dem Integrationsamt
- Prozessvertretung vor allen Instanzen der Arbeitsgerichte
- Beratung im Steuerrecht (durch Fachanwältin)
- Beratung im Handels- und Gesellschaftsrecht
- Beratung im Wirtschaftsrecht
- Beratung im Zivilrecht
- Beratung im Vertragsrecht
Die Kanzlei bedient Mandanten in Stuttgart und Umgebung und verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Vertretung sowohl von Privatpersonen als auch Unternehmen, insbesondere Führungskräften und international tätigen Konzernen. Die Fachanwaltschaften in Steuerrecht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Familienrecht unterstreichen die interdisziplinäre Kompetenz.
